Ermächtigter Übersetzer De persoon die dit onderwerp heeft geplaatst: Amharina
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Ich würde mich gern als Übersetzerin "ermächtigen" lassen und habe diesbezüglich bereits die Leitlinien einzelner Bundesländer durchgelesen.
Allerdings habe ich bezüglich einer Fragestellung Zweifel bzw. kann es vielleicht nicht richtig deuten.
Ist für die fachliche Eignung prinzipiell und ausnahmslos ein Abschluss als "Übersetzer" erforderlich oder wird das Studium einer Fremdsprachenphilologie ebenfalls akzeptiert?
Man liest in manchen Beschreibungen der Bund... See more Ich würde mich gern als Übersetzerin "ermächtigen" lassen und habe diesbezüglich bereits die Leitlinien einzelner Bundesländer durchgelesen.
Allerdings habe ich bezüglich einer Fragestellung Zweifel bzw. kann es vielleicht nicht richtig deuten.
Ist für die fachliche Eignung prinzipiell und ausnahmslos ein Abschluss als "Übersetzer" erforderlich oder wird das Studium einer Fremdsprachenphilologie ebenfalls akzeptiert?
Man liest in manchen Beschreibungen der Bundesländer auch, dass C2-Kenntnisse gewünscht werden. Und das ist ja bei Absolventen einer Fremdsprachenphilologie durchaus im Bereich des Möglichen.
Gibt es unter euch Leute, die "ermächtigt" sind, obschon sie kein einschlägiges Übersetzerstudium/Übersetzerdiplom usw. vorzuweisen haben? ▲ Collapse | | |
Nachweise für die Eignung | Aug 13, 2014 |
Meines Wissen ist es nicht ausschließlich für Übersetzer mit Übersetzerabschluss vorbehalten. Ich kenne viele, die genügend Nachweise ihrer Fertigkeiten erbracht haben und somit ermächtigt wurden ohne z. B. ein Diplom o. ä. vorzuweisen.
Ein kurzer Anruf beim entsprechenden OLG kann hier auch weiterhelfen. | | |
Ermächtigung | Aug 17, 2014 |
Ich habe gerade meine Ermächtigung erhalten. Es hängt vom Bundesland ab, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Das Land NRW verlängt den Nachweis "deutsche Rechtssprache und Behördenterminologie" und man muss seine C2 Kenntnisse nachweisen.
Es gibt mittlerweile einige Bundesländer, die das Zertifikat verlangen.
Ich habe das Zertifikat über die Hochschule Nürtingen-Geislingen im Fernstudium gemacht. | | |
Amharina Duitsland Spaans naar Duits ONDERWERPSTARTER Ermächtigter Übersetzer | Aug 17, 2014 |
Es scheint mir sehr schwierig zu sein, diese C2-Kenntnisse nachzuweisen.
Ich habe im Fach Spanisch die Promotion, aber habe eben vorher keinen Übersetzer, sondern den Magister in der Hispanistik erworben.
Von der Uni wurde mir soeben bestätigt, dass das auf jeden Fall C2-Kenntnisse sind. Selbst beim Magister seien es schon C2-Kenntnisse.
Nur leider steht so etwas nicht auf dem Zeugnis drauf. Und außerhalb der Uni wird das dann wohl anders wahrgenommen. | |
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Bescheinigung von der Uni | Aug 18, 2014 |
Amharina wrote:
Es scheint mir sehr schwierig zu sein, diese C2-Kenntnisse nachzuweisen.
Ich habe im Fach Spanisch die Promotion, aber habe eben vorher keinen Übersetzer, sondern den Magister in der Hispanistik erworben.
Von der Uni wurde mir soeben bestätigt, dass das auf jeden Fall C2-Kenntnisse sind. Selbst beim Magister seien es schon C2-Kenntnisse.
Nur leider steht so etwas nicht auf dem Zeugnis drauf. Und außerhalb der Uni wird das dann wohl anders wahrgenommen.
Lass dir eine Bestätigung von der Uni geben lassen. Es geht nicht nur um Zeugnisse, sondern um einfach alles, was die Gleichstellung zu C2-Kenntnisse beweisen kann. (So ging es mir, dass ich bei OLG Koblenz beweisen musste, dass ich portugiesisch (Meine Muttersprache) beherrsche:) | | |
Amharina Duitsland Spaans naar Duits ONDERWERPSTARTER Ermächtigte Übersetzerin | Aug 18, 2014 |
Hallo Viviane,
hast du die Bescheinigung einfach so ausgestellt bekommen oder musstest du dich als Muttersprachlerin an der Uni einer Prüfung/ Überprüfung unterziehen?
Es ist schon schade, dass das so von diesem "Übersetzerabschluss" abhängig gemacht wird, obwohl man auch auf andere Weise an gleichwertige Sprachkenntnisse gelangen kann. | | |
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