ProZ.com-Beitrag von Steuer absetzen?
De persoon die dit onderwerp heeft geplaatst: Florian Wollenschein
Florian Wollenschein
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Jan 2, 2014

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit Dezember 2013 bin ich "richtiges" ProZ-Mitglied, bezahle also die Gebühr. Nun frage ich mich, ob ich diese als Betriebsausgabe angeben kann. Es würde mir zumindest ziemlich logisch erscheinen. Doch deutsches Steuerrecht und Logik passen ja nicht in jedem Fall zusammen. Daher bin ich gespannt auf eure Antworten.

Danke!

Beste Grüße
Florian


 
Rolf Keller
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Absetzbar, klar! Jan 2, 2014

Florian Wollenschein wrote:

Doch deutsches Steuerrecht und Logik passen ja nicht in jedem Fall zusammen.


Meiner Meinung nach ist das deutsche (Steuer-)Recht) ziemlich logisch, soweit es unsere Angelegenheiten betrifft. Man muss nur eine Handvoll Begriffsbedeutungen und Prinzipien kennen. Mit wirklich komplizierten Fragestellungen kommt ja unsereiner gar nicht in Berührung.

Den ProZ-Beitrag kannst du auf jeden Fall als Betriebsausgabe absetzen.
Ad 1: Mögliches Erlangen von Aufträgen(es werden ja Aufträge ausgeschrieben, die nur an Mitglieder gehen.)
Ad 2: Werbung (dein Profil usw.).
Ad 3: Weiterbildung (Terminologiediskussionen etc.).
Ad 4: Direkte Hilfe bei der Arbeit (Über KuDoZ-Fragen erhaltene Unterstützung).

Nebenbei: Die obigen Punkte würden sogar als Argumente für Werbungskosten ausreichen. Bei Betriebsausgaben ist die Schwelle niediger: Es kommt nicht auf den realen Nutzen der Ausgaben an, es genügt, wenn die Ausgaben "betrieblich" sind.


 
Anja Weggel
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Aber ja :-) Jan 2, 2014

Hallo Florian,

aber klar, das mache ich seit Jahren ohne Probleme

LG
Anja


 
Florian Wollenschein
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ONDERWERPSTARTER
Vielen Dank! Jan 2, 2014

Super! Danke für die schnellen Antworten.

 
Usch Pilz
Usch Pilz
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Immer! Jan 2, 2014

Bin im Moment zwar kein ZAHLENDES Mitglied, aber bislang habe ich den Beitrag immer von der Steuer abgesetzt und musste dazu nie eine Erklärung abgeben.

@ Rolf
Danke für die Argumentationshilfe, falls es mal nötig werden sollte!

Ein gutes neues Jahr euch allen!


 
Corina Stoyan
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19 % VAT auf der Rechnung? Feb 13, 2015

Liebe Kollegen,

ich hänge gerade an der Buchung der ProZ-Rechnung: Als ich die Mitgliedschaft abgeschlossen habe, hatte ich noch keine USt.-ID. Nun sind auf der Rechnung 19 % VAT ausgewiesen. Woher kommen die? Die Rechnung wurde doch in den USA erstellt, sehe ich das falsch? Ich dachte immer, dort gibt es die Steuer so nicht. Wie gehe ich damit in meiner Buchung um? Versteuern muss ich den Betrag doch nicht, da Mitgliedsbeiträge umsatzsteuerfrei sind, oder?

Auch auf d
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Liebe Kollegen,

ich hänge gerade an der Buchung der ProZ-Rechnung: Als ich die Mitgliedschaft abgeschlossen habe, hatte ich noch keine USt.-ID. Nun sind auf der Rechnung 19 % VAT ausgewiesen. Woher kommen die? Die Rechnung wurde doch in den USA erstellt, sehe ich das falsch? Ich dachte immer, dort gibt es die Steuer so nicht. Wie gehe ich damit in meiner Buchung um? Versteuern muss ich den Betrag doch nicht, da Mitgliedsbeiträge umsatzsteuerfrei sind, oder?

Auch auf der Rechnung eines Webinars finden sich diese 19 % VAT. Soll das etwa die deutsche USt. sein, die ProZ nach D abführt? Das kann ich mir nicht vorstellen Aber vielleicht kann mich jemand erleuchten? Ich glaube, ich stehe gerade ziemlich auf dem Schlauch.
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Corina Stoyan
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FAQ Feb 13, 2015

http://www.proz.com/faq/4027#4027

Das heißt, ich kann die von ProZ erhobene VAT direkt als Vorsteuer wieder abziehen?


 
Rolf Keller
Rolf Keller
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Wichtige USt-Neuregelung seit Januar 2015 in Kraft Feb 13, 2015

https://www.muenchen.ihk.de/de/recht/Steuerrecht/Umsatzsteuer/eu-verordnung-zum-mini-one-stop-shop-moss-

Das gilt aber nur innerhalb der EU, und dort nur für private Leistungsgempfänger.

Wer keine USt-IdNr. hat oder sie dem Leistungserbringer nicht mitgeteilt hat, wird vermutlich als privater Kunde behande
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https://www.muenchen.ihk.de/de/recht/Steuerrecht/Umsatzsteuer/eu-verordnung-zum-mini-one-stop-shop-moss-

Das gilt aber nur innerhalb der EU, und dort nur für private Leistungsgempfänger.

Wer keine USt-IdNr. hat oder sie dem Leistungserbringer nicht mitgeteilt hat, wird vermutlich als privater Kunde behandelt.

Wie es bei ProZ ist, weiß ich nicht, weil ich keine ProZ-Rechnungen habe. Einfach den ProZ-Support ansprechen!
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